(english version).


ACHTUNG:
Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die lizenzfreie Version.

Die Lizenzbedingungen der kommerziellen- und/oder Vollversionen erhalten Sie auf Anfrage von eXept.

Sie dürfen Smalltalk/X nur auf Ihrem System installieren und benutzen, wenn Sie die nachfolgenden Lizenzbedingungen akzeptieren.
Sollten Sie mit diesen nicht einverstanden sein, löschen Sie bitte sämtliche Kopien des Programms von ihrer Platte und setzen sich mit eXept in Verbindung.


Lizenzbedingungen der freien Smalltalk/X-Version

Exept Software AG
Talstr. 3
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland
Tel.: +49-7142-91948-0
Fax: +49-7142-91948-44
E-Mail: info@exept.de

§ 1 Definitionen

(1)
"Licenzgeber" sind Claus Gittinger sowie die Exept Software AG.
(2)
"Programm" ist das Softwareprodukt, welches Gegenstand dieses Vertrages ist. Es umfasst das Programmpaket "Smalltalk/X" ("ST/X"), welches aus dem eigentlichen (ausführbaren) Programm, Hilfsprogrammen und mitgelieferten Programmquellcode sowie der Dokumentation besteht.
Nicht Gegenstand dieses Lizenzvertrages sind eventuell auf dem Datenträger mit ausgelieferte Public-Domain oder Freeware Programme.

§ 2 Vertragsbedingungen

(1)
Das Programm, darf mit wenigen Einschränkungen zu privaten und kommerziellen Zwecken frei von Lizenzgebühren verwendet werden. Die Einschränkungen sind:
(1.1)
Zusätzlich zu eventuell geltenden Exportbeschränkungen und Ausfuhrbestimmungen, welche hierdurch nicht unwirksam werden, darf das Programm nicht in folgende Länder ausgeführt oder an Dritte weiter gegeben werden, welche eine solche Ausfuhr beabsichtigen: Bitte beachten Sie, daß diese Einschränkungen unabhängig etwaig gelockerter staatlicher Ausfuhrbestimmungen gelten.

(1.1)
Des weiteren wird die freie Nutzung für folgende Firmen und Organisationen explizit ausgeschlossen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Liste um Länder, Organisationen oder Personen zu erweitern, welche sich Vertössen gegen die Menschenrechte schuldig machen. Falls Sie Fragen haben, oder nicht sicher sind, ob Ihre Organisation bzw. Anwendung davon betroffen ist, wenden Sie sich bitte an eXept Software AG und/oder erkundigen sich nach der nicht lizenzfreien, kommerziellen Version.

(3)
Sie dürfen das Programm kopieren und an Dritte weitergeben jedoch nur unter der Bedingung, daß lediglich vollständige und unveränderte Kopien des ursprünglichen Programms weiter gegeben werden. Insbesondere dürfen Copyright-Vermerke, Urheberinformation sowie Programmdateien weder geändert noch entfernt werden.

Sie dürfen für die Weitergabe an Dritte keine Gebühr verlangen - ausgenommen hiervon sind lediglich eventuell anfallende Kosten für den Datenträger oder die Datenübertragung.

(4)
Das Programm und alle Kopien (nicht jedoch der Datenträger) sind und bleiben Eigentum der Lizenzgeber.

§ 3 Rechte der Lizenzgeber

(1)
Sie verpfichten sich nach bestem Wissen und Gewissen, daß diese Lizenzvereinbarung von Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Distributoren und Endkunden eingehalten wird.
(2)
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt werden.
(2)
Sie dürfen das Programm nicht als Smalltalk-Entwicklungssystem weiter gegen Lizenzgebühren verkaufen oder vermieten.

Jedes Produkt oder Anwendung welche auf ST/X basiert, darf nur in einer Form weiter gegeben werden, welche neue oder modifizierte Teile klar und eindeutig von den Originalteilen erkennbar trennt. D.h. das Produkt muß in Form von zusätzlichen Bibliotheken, Quellen, Scripten oder Konfigurationsdateien zusätzlich zum Originalprodukt ausgeliefert werden. Die Originaldateien müssen unverändert bleiben.

Sollte es aus technischen Gründen notwendig sein, Teile des ursprünglichen Programms zu verändern, müssen diese Änderungen gegenüber den Endkunden dokumentiert werden (entweder durch das Programm angezeigt, oder in Form zusätzlicher Dokumente). Sämtliche Änderungen am ursprünglichen Programm müssen auf Anfrage dem Endkunden sowie eXept als Quellcode zugänglich gemacht werden, oder auf einem öffentlich erreichbaren und allgemein zugänglichen System im Internet veröffentlicht werden (z.b. GitHub oder SourceForge).

Sie dürfen ihr Enduser-Produkt in einer Form ausliefern, welche diese Trennung der zusätzlichen Pakete vom ST/X Paket bei der Installation transparent macht, jedoch nur unter der Bedingung daß auf Anfrage (des Kunden oder eXepts) Sie die Information liefern, auf welcher ST/X Version Ihr Produkt basiert und dem Kunden diese Originalversion zur Verfügung stellen, bzw. informieren, wie er diese erhalten kann.

Sie dürfen Binärversionen Ihres Produkts ohne Quellcode ausliefern, unter der Bedingung daß Sie auf Anfrage dem Endkunden das originale ST/X System zugänglich machen bzw. Informationen liefern, wie er dieses erhalten kann.

Technisch ausgedrückt: sie sind nicht verpflichtet, die von Ihnen erstellten Quellen Ihres Produkts mit auszuliefern. Sie sind aber verpflichtet, dem Endkunden Zugang zum darunterliegenden ST/X bzw. Informationen zum Erhalt von ST/X zu liefern.

Ausgeschlossen hiervon sind Änderungen an Teilen (Klassen, Konfigurationsdateien, etc.) am Originalsystem. Diese müssen als solche gekennzeichnet und dem Endkunden sowie eXept auf Anfrage zugänglich gemacht werden, oder auf einem öffentlich zugänglichen Server abgelegt werden.

Das ST/X Produkt darf nicht Teil etwaiger Lizenz- und Gebührvereinbarungen zwischen Ihnen und den Endnutzern sein.

Bei einer Weitergabe des Systems sowie darauf basierenden Produkten muß der Endnutzer, Empfänger oder Distributor diesen Lizenzbedingungen ebenfalls zustimmen. Dies betrifft insbesondere die Einschränkungen unter (1). Der Lizenznehmer verpflichtet sich dies nach bestem Wissen und Gewissen sicher zu stellen.

(3)
Sie dürfen keine Teile des Programmcodes, Algorithmen oder anderes geistiges Eigentum dem ST/X System entnehmen, um daraus ein ähnliches Produkt zur Softwareenwicklung zu erstellen, ohne daß diese dokumentiert wird, und auf die Originalquelle bzw. die Originaldokumentation explizit hingewiesen wird. Diese Einschränkung trifft auf Entwicklungswerkzeuge zur Softwareerstellung, Übersetzer, virtuelle Maschinen, Klassenbibliotheken in Smalltalk und anderen Programmiersprachen.
Ausgenommen hiervon sind Algorithmen, Mechanismen, Patente usw., welche bereits vor der Veröffentlichung von ST/X allgemein bekannt, patentiert oder veröffentlicht wurden.
(3)
Sie dürfen keine Teile des Programmcodes, Algorithmen oder anderes geistiges Eigentum des ST/X Systems zur Erstellung von Schriften, Veröffentlichungen, Dissertationen und sonstigen Publikationen verwenden, ohne auf diese in korrekter Form hinzuweisen (Quellenangabe). Dabei sind in der Quellangabe "ST/X" bzw. "Smalltalk/X", "eXept Software AG" sowie "Claus Gittinger" in angemessener Form zu nennen.
Ausgenommen hiervon sind Algorithmen, Mechanismen, Patente usw., welche bereits vor der Veröffentlichung von ST/X allgemein bekannt, patentiert oder veröffentlicht wurden.

§ 4 Keine Gewähr

(1)
Diese Programm wird lizenzfrei zur privaten oder kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellt. Es wird keinerlei Gewähr oder Garantie gewährt. Insbesondere wird keine Fehlerfreiheit garantiert. Es besteht keinerlei Anspruch auf Behebung eventuell vorhandener Fehler.
(2)
Die Lizenzgeber übernehmen keine Haftung für jegliche direkte oder indirekte Schäden, materieller und immaterieller Art, die durch die Nutzung des Programms entstehen könnten.

§ 5 Public Domain Software

(1)
Das Distributionsmedium bzw. Paket kann Public-Domain Software enthalten, für welche andere Lizenzbedingungen gelten können. Diese sind entweder im Quellcode selbst oder in separaten Copyright-Dateien im jeweiligen Dateiordner als solche gekennzeichnet.

Diese Public-Domain Quellen dürfen nicht als Teil der Smalltalk/X Distribution betrachtet werden, und sind von diesen Lizenzbedingungen nicht betroffen. Die im Paket enthaltene Public Domain wurde entweder unverändert übernommen, oder durchgeführte Anpassungen als solche gekennzeichnet.

§ 6 Allgemeines

(1)
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Warenzeichen

eXept ist ein eingetragenes Warenzeichen der Exept Software AG.